In den folgenden Bereichen des Internationalen und Türkischen Privatrechts bietet unsere Kanzlei Rechtsberatung und -vertretung sowohl in deutscher als auch in türkischer Sprache an:
Familienrecht
Im Rahmen des Internationalen Familienrechts übernehmen wir Mandate mit grenzüberschreitenden Unterhalts- und Scheidungsfragen mit Türkeibezug. Hierunter fallen Scheidungsverfahren von binationalen Ehen; die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Scheidungsurteilen; Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt); Umgangsrecht und Sorgerecht im Ausland; materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche; Zugewinnausgleich; Internationale Adoption von Kindern.
Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Scheidungsurteilen in der Türkei
Bei bilateralen Ehen bzw. Eheschließungen türkischstämmiger Personen kann ein Scheidungsurteil, das in Deutschland oder Europa erwirkt wurde, in der Türkei erst dann in Rechtskraft treten, wenn dieses von einem türkischen Familiengericht anerkannt wird. Ohne ein solches Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren vor einem türkischen Familiengericht gelten die im Ausland geschiedenen Eheleute in der Türkei noch als “verheiratet”. Dieser Umstand zieht weitere Probleme nach sich. So bestehen die gegenseitigen – gesetzlichen - Erbansprüche in der Türkei weiter fort; eine evtl. Wiederheirat ist aus diesem Grunde ebenfalls rechtlich unmöglich.
Das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren vor den Türkischen Familiengerichten erstreckt sich lediglich auf die formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen des ausländischen Scheidungsverfahrens. Darüber hinaus nimmt das türkische Familiengericht keine materielle Prüfung vor, so dass der Urteilsspruch zum Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich etc. nicht erneut aufgerollt wird. Die Vollstreckung des ausländischen Scheidungsurteils erstreckt sich darauf, dass das Gericht von Amts wegen das Personenstandsregisteramt über die Scheidung informiert und dieses eine entsprechende Aktualisierung der Daten vornimmt.
Um das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren zu beschleunigen, können die Parteien vor einem Notar ihr Einverständnis zum eingeleiteten Verfahren in der Türkei abgeben.
Internationales Renten- und Sozialversicherungsrecht
Türkische Staatsbürger oder deutsche Staatsangehörige türkischer Herkunft, die im Besitz einer “Blauen Karte” (Mavi-Kart) sind, haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen in der Türkei einen Rentenantrag zu stellen. Nach den Bestimmungen des Türkischen Gesetzes Nr. 3201 können sich die im Ausland lebenden türkischen Staatsbürger für die Dauer, in der sie im Ausland leben und dies entsprechend belegen, durch eine Einmalzahlung rückwirkend für die fehlenden Tage in der türkischen Sozialversicherung verschulden.
Als Kanzlei Ünlü übernehmen wir die Vorbereitung der benötigten Unterlagen sowie Antragstellung an die türkische Anstalt für Soziale Sicherheit (SGK). Für den Fall, dass ein Rentenanspruch besteht, aber dennoch abgelehnt wird, leiten wir das Klageverfahren ein.
Erbrecht
Die Kanzlei Ünlü übernimmt die gesamte Nachlassabwicklung, erbrechtliche Verfahren und Streitigkeiten vor den türkischen Gerichten.
Im Rahmen des Internationalen Erbrechts ist zur Eröffnung des Erbgangs, die Beantragung eines Erbscheins vom zuständigen türkischen Amtsgerichts erforderlich. Aufgrund geänderter Rechtslage, kann der Antrag auf Erbscheinsausstellung nunmher auch bei einem türkischen Notar beantragt werden.
Damit eine ausländische die den Nachlass regelnde Entscheidung (Urteile, amtliche Urkunden) in der Türkei rechtskräftig wird, bedarf es auch hier eines Anerkennugnsverfahren auf dem Klagewege.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Kanzlei Ünlü berät nationale und internationale Unternehmen zum Internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei die allgemeine rechtliche Beratung; Vertragsgestaltung und Verhandlungsführung; Handelsregistereintragungen sowie -löschung; Firmengründung; die außergerichtliche Interessenvertretung sowie die Vertretung vor den türkischen Gerichten bei nationalen und internationalen kaufrechtlichen und werkvertraglichen Angelegenheiten.
Darüber hinaus bieten wir ausländischen Unternehmen, die sich in der Türkei niedergelassen haben, bei alltäglich anfallender Bürokratiearbeit unsere Dienstleistung und Rechtsberatung an. Wir übernehmen die schriftliche und mündliche Korrespondenz mit Gerichten und Behörden und sonstigen Institutionen.
Forderungseintreibung und Zwangsvollstreckungsrecht
Die Kanzlei Ünlü bietet Rechtsberatung und -vertretung zur internationalen Forderungseintreibung an. Sie vertritt ihre Mandanten bei der Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens sowie die vorherige Erwirkung von Forderungstiteln in der Türkei.
Gläubiger, die gegen den in Deutschland vermögenslosen Schuldner rechtlich nicht vorgehen können, aber wissen, dass dieser in der Türkei über Vermögen verfügt, geben wir eine zweite Möglichkeit an die Hand. Der Gläubiger kann seinen im Ausland erwirkten Titel, durch Einleitung eines Anerkennungsverfahrens in der Türkei für vollstreckbar erklären lassen.
Grundstücks- und Immobilienrecht
Wir beraten unsere Mandanten zum Grundstücks- und Immobilienrecht in der Türkei. Wir übernehmen die Überprüfung des Grundstückkaufvertrages; die Einsicht in das Grundbuchsregister sowie die gesamte Abwicklung zur Grundstückübertragung beim türkischen Grundbuchamt.
Mietrecht
Die Kanzlei Ünlü berät ihre Mandanten im Bereich des türkischen Mietrechts und übernimmt dabei die gesamte Abwicklung des Mietvertrages; die Verfolgung der kontinuierlichen Zahlungseingänge sowie die schriftliche Aufforderung bei Zahlungsverzug. Darüber hinaus leiten wir die Räumungsklage vor den türkischen Gerichten ein.
Arbeitsrecht
Wir bieten ausländischen Unternehmen, die in der Türkei eine Niederlassung haben, Rechtsberatung zum türkischen Arbeitsrecht an. Wir übernehmen die Vertragsgestaltung, Überprüfung der bestehenden Arbeitsverträge sowie die Kündigung von Arbeitsveträgen.