Dolmetscher- und Übersetzertätigkeiten

Avukat Dilek Ünlü wurde von dem Präsidenten des OLG Köln zur allgemein beeidigten Dolmetscherin und ermächtigten Übersetzerin für die Sprachen Deutsch-Türkisch ernannt.

Schriftliche Übersetzungstätigkeiten

  • Amtliche Urkunden und Schriftstücke

Avukat Dilek Ünlü übernimmt die schriftliche Übersetzung von amtlichen Urkunden und Schriftstücken vom Deutschen ins Türkische und umgekehrt.

  • Notariell zu beglaubigende Übersetzungsarbeiten

Für die Wirksamkeit einer schriftlichen Übersetzung von amtlichen Urkunden und Schriftstücken in der Türkei ist es erforderlich, dass der Übersetzer bei den türkischen Auslandsvertretungen in das entsprechende Register aufgenommen wird. Der türkische Notar kann die Übersetzungstätigkeiten erst dann beglaubigen, wenn der Übersetzer zuvor vor dem türkischen Konsulat beeidigt wurde. Avukat Dilek Ünlü wurde von den türkischen Generalkonsulaten Köln, Düsseldorf und Münster als Übersetzerin beeidigt und in das Register aufgenommen.

Bei türkischen Schriftstücken, die ins Deutsche übersetzt und von einem deutschen Notar zu beglaubigen sind, kooperiert die Kanzlei Ünlü mit einem Notariat in Bonn.

  • Dolmetschertätigkeiten vor Gerichten und Behörden

Avukat Dilek Ünlü ist in das Verzeichnis der Sprachmittler für gerichtliche und staatsanwaltliche Zwecke aufgenommen worden. Insbesondere bei mangelnden Sprachkenntnissen tritt sie als Sprachmittlerin vor den türkischen/deutschen Gerichten sowie den Behörden auf.

Sonstige Dienstleistungen

Die Kanzlei Ünlü übernimmt den Schriftverkehr sowie Dolmetschertätigkeiten von Privatpersonen/Unternehmen vor den deutschen und türkischen Behörden und Institutionen. Dabei konzentrieren wir uns auf die Erfassung von professionellen Schriftsätzen und Anträgen, die bei den entsprechen Behörden etc. eingereicht werden müssen. Wir überprüfen die rechtliche Lage eines Anliegens bei der Behörde, bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor, füllen mit dem Mandanten die Formulare aus und reichen diese dann bei der entsprechenden Behörde ein.